Honorar
Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Das Behandlungshonorar liegt für Selbstzahler bei 90 Euro pro Stunde zzgl. Materialkosten während der Öffnungszeiten (Montag - Donnerstag von 9:00 - 18:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 15:00 Uhr), außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende 100 Euro pro Stunde zzgl. Materialkosten und wird direkt nach jeder Konsultation in bar (gegen Quittung) fällig. Bei Notfallkonsultationen bzw. -beratungen während unseres Betriebsurlaubes und an Feiertagen wird ein Stundenhonorar von 120 Euro zzgl. Materialkosten erhoben.
Ein erstes Orientierungsgespräch bis 10 Minuten ist kostenfrei. Eine 15-minütige therapeutische Beratung am Telefon kostet 25 Euro. Die Beantwortung von therapeutischen Fragen per E-Mail wird nach Zeitaufwand berechnet.
Die Kosten für die weiteren Behandlungstermine liegen je nach Aufwand und Zeit zwischen 20 und 120 Euro. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen. Bei Rechnungsstellung wird das Stundenhonorar geringfügig (1,2) fakturiert.
Wenn es Ihnen möglich ist, bringen Sie bitte wichtige Arzt- und Laborbefunde schon als Kopie mit. Pro Ausdruck (E-Mail) oder Kopie (Originalbefund) fallen Kosten in Höhe von 0,50 € an.
Wichtiger Hinweis:
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich darum mich mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Für einen nicht rechtzeitig abgesagten Termin wird Ihnen ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach der Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Sie begleichen meine Honorarstellung bevor Sie eine Rückvergütung seitens Ihrer Versicherung erhalten. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung:
Für Studenten / Bedürftige mit Nachweis biete ich Sonderkonditionen an, um für alle Patienten die Naturheilverfahren nutzbar machen zu können.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Dbzgl. berät Sie Ihr Steuerberater. In besonderen Fällen werden auch Sammelrechnungen erstellt. Für Selbstzahler gibt es Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Diese enthalten keine Diagnosen oder Abrechnungsziffern! Dafür wird nach GebüH ein geringfügiger Betrag berechnet.
Zusatzversicherungen für verschiedene Heilpraktiker-Leistungen gibt es schon zu relativ geringen Beträgen. Nach einer kurzen Wartezeit können Sie die Versicherung in Anspruch nehmen. Prüfen Sie Vergleichsrechner für Versicherungen im Internet.
